Ausgabe

IM HOLZ

No. 39 | 2021/1

«Obacht Kultur» N° 39, 2021/1  geht in den Wald.

Auftritt: Andrea Corciulo;
Bildbogen: Salome Lippuner;
Umschlag: Hans Schweizer;
Texte: Leo Tuor, Noëmi Brüggemann, Zora Debrunner u.v.m.

Online blättern
Ausgabe bestellen

Gedächtnis

Vom Brett- zum Schutzwald

von Myrta Gegenschatz

Im Zuge der Industrialisierung nahm die Nutzung der Schweizer Wälder enorm zu. In Appenzell Ausserrhoden zeigte sich dies um 1820 im steigenden Holzbedarf aufgrund des Bevölkerungswachstums; es kam zu rigorosen Kahlschlägen und Waldzerstörungen. Auch stieg der Holzbedarf in Betrieben wie Sägemühlen, Bäckereien und der textilverarbeitenden Industrie stark an. Der traditionell sehr hohe Ausserrhoder Privatwaldanteil erschwerte Bestrebungen einer grossflächigen ressourcenschonenderen Nutzung. Hinzu kamen vielfältige bäuerliche Nutzungsweisen und -rechte sowie die Sammeltätigkeit breiter Bevölkerungskreise. Diese widerspiegeln sich bis heute in Flurnamen. So weisen «Hau» und «Brettwald» auf verschiedene Holznutzungen hin. An Orten wie «Tratt», «Tannenweidli » und «Kueholz» hatte man das Recht, Vieh im Wald weiden zu lassen. «Ris» und «Harz» waren Waldstücke, wo man Reisig oder Harz sammelte. In der eidgenössischen politischen Debatte des 19. Jahrhunderts sah man die Übernutzung des Waldes immer mehr als Ursache für Naturkatastrophen und Überschwemmungen. Dies führte am 24. März 1876 zur Erlassung des «Bundesgesetzes betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei im Hochgebirge». 

Schutzwald mit Rodungsverbot
Bis zum Inkrafttreten des eidgenössischen Forstgesetzes existierte im Kanton Appenzell Ausserrhoden keinerlei gesetzliche Regelung zur Führung der Waldwirtschaft. Die Einführung des eidgenössischen Gesetzes war der Beginn einer kantonalen Forstpolitik nach Vorgaben des Bundes. Im Folgejahr erarbeitete der Kanton eine Vollzugsverordnung. Neben der personellen Organisation, wie beispielsweise der Neueinrichtung eines Forstdienstes mit einem Oberförster, stand die Errichtung von Schutzwaldungen im Fokus. Verloren gingen dabei die oben aufgeführten Nutzungsrechte. In Schutzwaldungen wurde fortan jeder Kahlschlag und jede Stockrodung ohne regierungsrätliche Genehmigung verboten. Lücken waren sofort wieder aufzuforsten.

Entwicklung bis Heute
Der Schutzwald mit dem Rodungsverbot und Walderhaltungsgebot gilt als zentrales Instrument der schweizerischen Forstpolitik bis in die Gegenwart. Das eidgenössische Forstgesetz wurde 1902 auf das ganze Gebiet der Schweiz ausgedehnt. Durch das Verbot der Verminderung des Waldareals konnte bestehender Wald nicht mehr einfach abgeholzt, als landwirtschaftliche Fläche oder als Bauland genutzt werden. Parallel dazu entstand mit dem Schutzwald eine kostengünstige Gefahrenprävention: Ohne ihn wären auch in Ausserrhoden viele Gebiete nicht besiedelbar oder müssten durch teure Schutzbauten gesichert werden. In Ausserrhoden sind gegenwärtig 49 Prozent der 7662 Hektaren Waldfläche als Schutzwald deklariert. Der weitaus grösste Teil schützt vor Murgängen, ein kleinerer Teil vor Steinschlag und Überflutung und ein erstaunlich geringer vor Lawinen. Zur Aufrechterhaltung der Schutzwirkung pflegen und bewirtschaften ihn die Waldeigentümer* innen kontinuierlich und in Zusammenarbeit mit dem Forstdienst. Die Klimaveränderung birgt dabei neue Herausforderungen: Abnehmende Sommerniederschläge in Kombination mit erhöhter Verdunstung führen zu längeren Trockenperioden. Die Folge ist eine Zunahme von direkten Waldschäden durch Trockenheit sowie von indirekten Waldschäden durch Schädlingsbefall, beispielsweise durch den Borkenkäfer. Langfristig ist in den Ausserrhoder Wäldern eine Änderung der Baumartenzusammensetzung, insbesondere eine Verkleinerung des Fichtenanteils und eine Verschiebung zu trockenheitstoleranten Baumarten zu erwarten. Bereits heute strebt der Forstdienst mit waldbaulichen Massnahmen einen baumarten und strukturreichen Wald an, welcher den Herausforderungen des Klimawandels besser standhalten kann.

zurück