Ausgabe

KUNST UND BAU

No. 41 | 2021/3

«Obacht Kultur» N° 41, 2021/3 erforscht Kunst und Bau.

Auftritt: Anna Diehl;
Bildbogen: Thomas Stricker und Ueli Frischknecht;
Umschlag: Markus Müller;
Texte: Jessica Jurassica, Tanja Scartazzini, Maria Nänny u.v.m.

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Kunst und Bau, Teilhabe und Innovation

von Tanja Scartazzini

Immer wieder wird über den Begriff «Kunst und Bau» diskutiert und debattiert. Verfechterinnen und Verfechter nennen es eine wichtige und identitätsstiftende Beschäftigung mit Baukultur mit den Mitteln der bildenden Kunst. Die Gegenposition sieht darin einen zusätzlichen und unnötigen Kostentreiber im Bauprozess, der keinen weiteren gesellschaftlich relevanten und nachhaltigen Nutzen hat. Obwohl gerade die Aufträge für Kunst und Bau ein ideales Gefäss der Kulturförderung sein könnten, wird diese oft stiefmütterlich behandelt. Mit welcher anderen Massnahme können jedoch Kunstwerke erschaffen und gleichzeitig Teilhabe der Bevölkerung und Innovation gefördert werden? In Kunst-und-Bau-Projekten setzen sich Künstlerinnen und Künstler mit dem Ort, der Architektur und der Funktion des Gebäudes auseinander. Bestenfalls werden sie schon frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen und arbeiten eng mit den Bauherren und Architektinnen zusammen. So erzeugen Kunst-und-Bau-Projekte eine Vielschichtigkeit, die Gebäude lebendig werden und einzigartige Orte entstehen lässt. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Baukultur und zur Identifikation mit dem Gebäude. Oft wirkt sie sogar ins Quartier, in das Umfeld des Gebäudes und bis in die Gesellschaft hinein. Die zwei über acht Meter hohen, aus Stahl und Aluminium gegossenen Disteln der Künstlerin Ursula Palla auf dem Aussenplatz des Polizei- und Justizzentrums in Zürich entfalten als fragile Skulpturen in diesem riesigen Gebäudekomplex unmittelbar ihre Wirkung. Die Arbeiten der Künstlerin mit Ausserrhoder Bürgerort werden noch sinnfälliger im Wissen, dass sie aus Waffenstahl gegossen sind. Aus Waffen, deren Eigentümer und Eigentümerinnen sie freiwillig der Polizei abgeben. Die eigene Sicherheit durch Abgabe der Waffen in die Hand des Staates zu legen, ist ein Akt des Vertrauens seitens der Bevölkerung, für den Ursula Palla mit ihrem Kunstwerk «Listen to the Flowers» ein gesellschaftsrelevantes Sinnbild geschaffen hat. Im Dialog mit der Architektur stellen Künstlerinnen und Künstler somit gesellschaftlich und künstlerisch relevante Fragen und geben Hinweise, die mit architektonischen Mitteln allein schwer vermittelbar sind. Ihre Werke sind weit mehr als dekorativer Schmuck, der nachträglich an ein Gebäude angebracht wird. Darauf weisen statt des lange verwendeten «Kunst am Bau» die heute eher genutzten Begriffe «Kunst und Bau» oder «ortsspezifische Kunst» hin, die sich in den letzten Jahren etabliert haben. Sie machen die Auseinandersetzung von Kunst und Architektur auf Augenhöhe deutlich. Sie veranschaulichen zudem, dass Kunstwerke sich nicht nur «am» Bau, sondern auch «im», «auf», «vor dem» Bau usw. befinden können und bestenfalls spezifisch für den Ort gedacht und erschaffen werden. Vielfach handelt es sich bei den realisierten Kunstwerken um Projekte in Grössenordnungen, die in keinem oder nur wenigen Museen entstehen können und die von klassisch anmutenden Skulpturen über Interventionen im Aussen- wie auch im Innenbereich bis zu Werken reichen, die ausschliesslich am Eröffnungstag oder im Laufe der Zeit zu sehen sind oder die erst über das Mitspiel des Publikums entstehen. Überhaupt ist die Teilhabe an Kunst und Bau aussergewöhnlich: Diese Kunstwerke stehen eben nicht in Museen, sie befinden sich in öffentlichen Gebäuden und Orten zur Betrachtung und Auseinandersetzung. Vielfach sind sie partizipativ, immer jedoch sind der Betrachter und die Betrachterin Teil des Raumes, des Ortes und damit Teil des Kunstwerkes. Auch bei der Auswahl eines Kunstwerkes ist Partizipation ein wichtiger Schlüsselbegriff innerhalb des Verfahrens Kunst und Bau. Ohne die Einbindung der Nutzerinnen und Nutzer am Ausschreibungsprozess und als wichtige Mitglieder der Beurteilungsgremien bestehen Kunst-und-Bau-Werke kaum. Der Einbezug der Menschen, die mit dem Kunstwerk leben, sich damit auseinandersetzen und diesem Sorge tragen sollen, ist von entscheidender Wichtigkeit, soll ein Kunst-und-Bau-Werk lebendig bleiben. Teilhabe von Nicht-Sachverständigen macht die Diskussion um Sinn und Unsinn von Kunst in den Gremien erst richtig spannend und für die Experten, Expertinnen und insbesondere Kunstschaffenden herausfordernd. Kunst-und-Bau-Prozesse sind Auswahlprozesse. Sie gehören professionell und nach den Grundlagen der Submissionsverordnung geführt. Teilnehmende an Wettbewerben, Direktaufträgen und Studienaufträgen sind Kunstschaffende, die viel Herzblut, Energie und Engagement einbringen. Es gilt deshalb, Diskussionen mit Feingefühl, Professionalität und fachlichem Wissen zu führen. Das Kunst-und-Bau-Verfahren ist korrekt zu finanzieren, arbeiten die Kunstschaffenden doch oft monatelang an ihren Ideen und Projekten. Dass am Schluss nur eine oder ein Kunstschaffender zum Zug kommt, ist Teil des Prozesses und Realität. Ein gut geführtes Verfahren jedoch kann allen Beteiligten neue Erkenntnisse über Material, Werkzeuge, Netzwerke zu Dienstleistern und Handwerkern bringen. Häufig leisten die realisierten wie auch die nicht ausgeführten Werke einen Innovationsschub sowohl für die Kunstschaffenden selbst, die nebst neuen technischen Wegen auch in eine tiefe künstlerische Reflexion eintauchen, als auch für die einbezogenen Unternehmen, die für aussergewöhnliche Ideen neue Techniken finden müssen. Im Kanton Zürich beispielsweise führt seit über zwanzig Jahren eine eigens für Kunst und Bau zuständige Fachstelle (Fachstelle Kunstsammlung Kanton Zürich) jährlich ungefähr vier bis fünf neue Verfahren durch. Sie ist angegliedert an das Hochbauamt des Kantons und damit nahe am Baugeschehen und an den Bauprojekten. Die Verfahren sind fester Bestandteil der Bauprozesse, sind ihnen zeitlich angepasst und verlaufen nach eingespielten Abläufen. Mit der Fachstelle ist gewährleistet, dass eine Fachperson die Projektleitenden im Bau begleitet und sie von dieser zusätzlichen Aufgabe entlastet. Die Fachstelle ist zuständig für das rechtlich korrekte Verfahren und den Einbezug aller Anspruchsgruppen von der Nutzerschaft bis zu den Architektinnen und Architekten. Sie vermittelt zwischen Kunstschaffenden, Bauleiterinnen, Handwerkern und Architektinnen und sorgt so für eine sinnvolle, nachhaltige Auswahl an Kunstwerken im Zusammenspiel mit der Kunstsammlung des Kantons. Aus deren Bestand werden weitere Kunstwerke zum Kunst-und-Bau-Projekt gesucht und kuratiert. Ziel ist es, den Nutzenden ein Gebäude abzugeben, das nicht nur mit den nötigen Räumen, der richtigen Gebäudetechnik und Möbeln bestückt ist, sondern eines, das auch reich an Kunstwerken ist, welche die Werte der Nutzerschaft vertreten und den Menschen im Arbeitsalltag ab und an Fenster in andere Welten eröffnet.

Tanja Scartazzini, geboren 1972, war von 2004 bis 2021 Leiterin der Fachstelle Kunstsammlung Kanton Zürich. Seit August 2021 ist sie Leiterin des Amts für Kultur Kanton St. Gallen. Sie hat an der Universität Zürich und Genf Jura und anschliessend an der heutigen ZHdK «Theorie der Gestaltung und Kunst» studiert.

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